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FAQ rund um Psychotherapie

Psychotherapie

Sie haben vorab Fragen rund um das Thema? Nachfolgend beantworte ich Ihnen diese.

Klicken Sie eine der folgenden Fragen an und Sie gelangen direkt zu der dazugehörigen Antwort.

  1. Wie verhalte ich mich im Notfall? - Suizidgedanken

    Achtung: Dieser Text ersetzt keine Einschätzung eines Behandlers. Bitte kontaktieren Sie bei Suizidgedanken ihren Behandler oder 112/110 um notwendige Maßnahmen zu besprechen!

    ​Suizidgedanken können ein Symptom bei einer Depression oder anderen psychischen Erkrankung sein und sind sehr ernst zu nehmen. Ein Behandler wird dann immer die Frage stellen, wie weit die Gedanken schon gehen. Sind es lebensmüde Gedanken, wie: "Es wäre eine Erleichterung, wenn ich nicht mehr da wäre und ich meine Probleme einfach nicht mehr lösen müsste"? Oder geht es in den Gedanken schon darum, wie genau Sie ihr Leben beenden könnten, oder machen Sie schon konkrete Pläne? Je konkreter die Gedanken werden, desto gefährlicher kann es werden und besteht akuter Handlungsbedarf. Im Notfall ist der Behandler oder 112/110 anzurufen. Wenn jemand nicht für seine Handlungen garantieren kann, ist erforderlich ihn/sie akut in einer psychiatrischen Klinik geschützt unterzubringen. Dies geschieht auch notfalls gegen den Willen einer Person. Besser ist es natürlich, wenn jemand dieser Schutzmaßnahme freiwillig zustimmen kann. Hierbei geht es vor allem darum, jemanden vor sich selbst in der Erkrankung zu schützen. Unter der Annahme, dass die Suizidgedanken ein Krankheitssymptom sind, ist davon auszugehen, dass die Gedanken auch wieder nachlassen werden, sobald man sich etwas beruhigt und es also keinen überdauernden Wunsch darstellt. Sobald jemand sich wieder sicher von Suizidgedanken distanzieren kann, kann eine Entlassung erfolgen oder Verlegung auf eine offene Psychotherapiestation um dort die Behandlung fortzuführen. Häufig ist dieser Schutz nicht länger als ein paar Tage erforderlich.

    Eine ambulante Psychotherapie bei Suizidgedanken ist möglich, solange jemand sicher in der Lage ist für seine Handlungen zu garantieren und versprechen kann, sich nichts anzutun. Dann können diese Gedanken auch in der ambulanten Therapie bearbeitet werden. Falls ein Therapeut nicht sicher weiß, dass diese Bedingung gegeben ist, ist er gezwungen diese Maßnahmen einzuleiten und zu versuchen einen Suizid zu verhindern.

  2. Hat eine Psychotherapeut*in eine Schweigepflicht?

    Eine Psychotherapeut*in unterliegt der Schweigepflicht. Auch Angehörige erhalten ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Ihren Behandlungsverlauf oder Einzelheiten der Therapie. Dies schließt auch Ihre Hausärzt*in ein. Sollte eine Therapeut*in Bedarf sehen, Ihre Ärzt*in in die Behandlung einzubeziehen, geschieht dies nur nach Absprache mit Ihnen und niemals gegen Ihren Willen. Lediglich Personen, die beruflich mit Ihren Angaben befasst sind (z.B. mein Supervisor), erhalten Einblick in Ihre anonymisierten Therapie und sind der ebenfalls absoluten Schweigepflicht unterworfen.

  3. Wie geht es mir während der Psychotherapie?

    Psychotherapie ist sehr anstrengend und mitunter emotionale Schwerstarbeit. Das bedeutet aber nicht, dass die ganze Therapie nur belastend und anstrengend sein muss. Manche Themen oder Sitzungen sind vielleicht auch leichter. In meiner Arbeit mit Patienten stelle ich fest, dass auch trotz großer Themen viel gemeinsam gelacht werden kann und wahrscheinlich ist das auch gut so für den Prozess. Ich empfehle nach einer anstrengenden Sitzung Zeit für eine Pause einzuplanen, damit die Inhalte etwas sacken können und um sich etwas zu erholen, denn die Anstrengung macht sich häufig auch durch körperliche und emotionale Erschöpfung bemerkbar. Bei Unsicherheit darüber, ob das was Sie während der Therapie fühlen noch im normalen Rahmen liegt, empfehle ich mit mir darüber zu sprechen.

  4. Ich habe Angst davor eine Psychotherapie zu machen

    Angst vor einer Psychotherapie kann aus vielen Gründen nachvollziehbar sein und ist ganz sicher erlaubt. Man weiß nicht genau, was einen erwartet; Man kennt den Psychotherapeuten nicht und soll sehr persönliche Dinge ansprechen; Man möchte große Ängste oder großen Schmerz bearbeiten und weiß noch nicht, wie das geht und wie sich das auswirken wird; etc.

    Ich empfehle die Ängste mit dem Psychotherapeuten zu besprechen und offene Fragen zu klären.

  5. Muss ich in der Psychotherapie meinen Eltern die Schuld für meine Probleme geben?

    Ein Ziel in der Psychotherapie ist zu verstehen, warum jemand sich so fühlt und verhält, wie er es tut. Dazu macht es Sinn prägende Lebensumstände zu beleuchten und dazu gehört u.a. die Beziehung zu den Eltern. Das Ziel ist dabei aber nicht zwangsläufig den Eltern die Schuld für die Probleme zu geben oder ihnen vorzuwerfen, was sie alles falsch gemacht haben. Das Verstehen der eigenen Reaktion kann maßgeblich dabei helfen, in der Gegenwart und Zukunft Lösungen zu finden.

  6. Wie schnell geht es mir besser?

    Das ist schwer abzuschätzen und hängt von vielen Faktoren ab. Tatsächlich ist es während einer Psychotherapie sogar oft so, dass es einem zeitweise schlechter geht. Das liegt daran, dass man ganz gezielt Probleme beleuchtet und nach Schwierigkeiten sucht. Das tut oft weh, ist aber ein notwendiger Schritt um nach einer Lösung suchen zu können. Vor allem am Anfang der Therapie werden viele Probleme angerissen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Das bedeutet dann aber sicher nicht, dass in der Therapie zwangsläufig alle Probleme oder schmerzhaften Erfahrungen bearbeitet werden müssen. Auch muss der Therapeut prüfen, welche Erfahrung für Sie schwierig oder schmerzhaft war oder ein Problem darstellt. Das kann individuell ganz verschieden sein. Ich empfehle jeweils auch mit dem Therapeuten zu besprechen, ob Sie glauben, dass dies für Ihre jetzige Therapie und jetzigen Ziele wichtig wäre. Am besten ist es, wenn Sie zusammen entscheiden, woran Sie arbeiten und womit Sie sich befassen wollen.

  7. Was ist ein Psychologe? Was ist ein Psychotherapeut? Was ist ein Psychiater? Was ist ein Nervenarzt/Neurologe? Was ist ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

    Ein Psychologe ist ein Absolvent eines Psychologiestudiums. Ein psychologischer Psychotherapeut ist ein Psychologe, der im Anschluss eine 3-5-jährige Weiterbildung zur 'Psychotherapeuten' absolviert hat. 'Psychologischer Psychotherapeut' ist ein geschützter Begriff, nur mit dieser Ausbildung darf jemand sich so bezeichnen.

    Ein Psychiater ist ein Arzt, d.h. Absolvent eines Medizinstudiums, der im Anschluss eine mehrjährige Weiterbildung zum 'Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie'. Ein Psychiater verschreibt vor allem und überwacht i.d.R. die medikamentöse Behandlung, z.B. mit Antidepressiva. In seiner Bezeichnung steckt auch das Wort Psychotherapie. Die Vertiefung der Psychotherapiekenntnisse geht dabei je nach Schwerpunkt unterschiedlich weit. Ein Psychiater, der psychotherapeutisch arbeitet, kann auch 'ärztlicher Psychotherapeut' genannt werden. Psychiater haben im Arbeitsalltag je nach Schwerpunkt unterschiedlich viel Zeit für Psychotherapie. Wenn Sie größere psychotherapeutische Ziele haben, empfehle ich den Psychiater nach dessen zeitlichen Möglichkeiten und Schwerpunkt zu fragen und zu besprechen, ob dies für Sie ausreicht, oder ob Sie doch weiter nach einem psychologischen Psychotherapeuten suchen sollten.

    Ein Nervenarzt oder Neurologe hat eine sehr ähnliche Ausbildung zu der eines Psychiaters, allerdings mit mehr Kenntnissen der Neurologie, als Psychotherapie. Der Neurologe kann auch psychiatrische Medikamente verschreiben und die Behandlung damit betreuen.

    Es gibt auch Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG-Heilpraktikergesetz). Nach dem Gesetz dürfen diese auch Heilbehandlung anbieten, die Kosten werden von den Krankenkassen aber nicht übernommen. Die Heilpraktiker-Ausbildung geht weit weniger tief, als die von psychologischen Psychotherapeuten. Ich denke es gibt viele Situationen, in denen eine Behandlung beim Heilpraktiker gut funktioniert und ausreicht. Bei schwerwiegenderen Problemfeldern und Symptomatik ist die Behandlung beim psychologischen Psychotherapeuten und/oder Psychiater aber klar zu bevorzugen oder sogar unerlässlich. Bei Unsicherheit dahingehend empfehle ich die Frage nach dem richtigen Behandler mit jemandem zu besprechen.

  8. Kann die Therapeut*in mir sagen, wie ich meine Probleme lösen soll?

    Der Job der Psychotherapeut*in besteht darin, Sie in der Findung ihrer Bedürfnisse, ihrer Persönlichkeit und individuell passender Lösungssuche zu unterstützen. Welche Lösung für Sie persönlich passt, kann niemand außer Ihnen selbst wissen. Es gibt 1001 verschiedene Möglichkeiten, aus denen Sie wählen können. Die Therapie soll Ihnen dazu dienen, aus der Nadel im Heuhaufen auszusuchen, welcher Lösungsansatz für Sie funktionieren kann, damit Sie sich mit Ihrer Entscheidung/Ihrem Plan wohlfühlen und die Schritte der Umsetzung gemeinsam zu planen und zu durchlaufen, damit es Ihnen gut gehen kann und Sie mit sich und ihrem Leben möglichst zufrieden sein können.

  9. Hat die Therapeut*in immer Recht und muss ich den Empfehlungen einer Therapeut*in immer folgen?

    Ganz klar: Nein. Eine Therapeut*in kann auf Basis ihrer Fachkompetenz und Berufserfahrung Vermutungen und Hypothesen aufstellen, und auf Basis dessen Vorschläge und Empfehlungen aussprechen. Am Ende sind aber immer Sie die einzige Person, die in Ihrem Körper steckt und spüren kann, was für Sie individuell das Richtige ist und welchen Weg Sie gehen möchten. Eine Therapeut*in hat niemals das Recht Ihnen eine Sichtweise aufzudrängen und jeder Mensch hat eine eigene Persönlichkeit und eigene Bedürfnisse. Ergebnisse einer Psychotherapie haben die beste Nachhaltigkeit, wenn eine Klient*in sie mit Hilfe der Therapeut*in selbst und individuell zugeschnitten erarbeiten konnte. Das ist moderne Psychotherapie.

  10. Kann ich die Psychotherapeut*in wechseln?

    Eine Psychotherapie funktioniert nur, wenn eine gute therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann. Hierzu gehört einerseits pure zwischenmenschliche Chemie und aber auch vielleicht Arbeit an der Beziehung. Eine Psychotherapie fortzuführen macht keinen Sinn, wenn Sie dem Therapeuten nicht vertrauen und sich nicht wohlfühlen, Sie müssen sich in der Therapie öffnen und Ihre Ängste und Bedürfnisse ansprechen können. Wenn Sie das nicht können ist entweder die Suche nach einem anderen Therapeuten zu empfehlen, oder Sie versuchen mit dem Therapeuten die Hemmung zu ergründen. Vielleicht können Sie diese gemeinsam auflösen, oder Sie stehen da womöglich schon an einem wichtigen Therapiethema. Sollte es nicht möglich sein dafür zusammen eine Lösung zu finden, macht ein Therapeutenwechsel Sinn. Die genehmigten Therapiesitzungen können dann auch bei einem anderen Therapeuten, der das gleiche Verfahren anwendet, unkompliziert 'mitgenommen' werden. Die Probatorischen Sitzungen am Anfang einer Therapie kann man sogar parallel bei mehreren Therapeuten machen, um den besten für sich persönlich auswählen zu können.

  11. Warum muss ich ein Ausfallhonorar bezahlen?

    Ein Ausfallhonorar ist in Psychotherapeutischen Praxen üblich. Zur Therapievereinbarung gehört, dass man zustimmt im Falle einer kurzfristigen Absage ein Ausfallhonorar zu zahlen. Der Hintergrund ist, dass ein Psychotherapeut einen festen Termin regelmäßig für Sie reserviert und so kurzfristig den freien Termin selten einem anderen Patienten anbieten kann. Der Verdienstausfall bei weiterbestehenden Praxiskosten wird so etwas kompensiert. Das Ausfallhonorar muss man selbst übernehmen und wird nicht von der Krankenkasse erstattet. Der Absagegrund ist an der Stelle irrelevant, auch bei Absagen aufgrund von Krankheit fällt das Ausfallhonorar an, ein ärztliches Attest ändert daran nichts.

    Manchmal kann ich vielleicht kulant sein, aber am Ende ist dies dennoch meine Arbeit mit der ich meinen Lebensunterhalt verdiene und bekomme ich Probleme, wenn Therapien ausfallen, auch wenn die Gründe nachvollziehbar wären. Hohe und gestiegene Kosten betreffen auch mich als Praxis und Privatperson. Daher kann ich nur Patient*innen annehmen, die sich mit der Regelung einverstanden erklären.

  12. Kann eine Psychotherapie verlängert werden, wenn die genehmigten Sitzungen verbraucht sind?

    Wenn eine Krankenkasse die Kosten der Therapie übernimmt, wird ein Sitzungskontingent beantragt. Wenn die Sitzungen aufgebraucht sind, aber weiterhin deutliche Probleme und die Erkrankung fortbestehen, kann häufig eine Verlängerung beantragt werden. Dies hängt vom Schweregrad und der Komplexität der Problematik ab. Irgendwo hat aber jede Therapie erstmal ein Ende. Bei Bedarf können dann teilweise auch einzelne Sitzungen in größeren zeitlichen Abständen zum Erhalt des Therapieerfolgs genutzt werden. Bei Fortbestehen oder Neuauftreten der Erkrankung kann irgendwann auch wieder ein neuer Antrag auf Sitzungen gestellt werden. Es gibt eine 2-Jahres-Regel, die bedeutet, dass eine Genehmigung einer neuen Therapie nach 2 Jahren wahrscheinlicher ist.

  13. Wann endet eine Psychotherapie?

    Das Ziel einer Psychotherapie ist, die Therapeut*in überflüssig zu machen. Sobald dies der Fall ist kann die Therapie beendet werden. Wenn man gesund ist und keine Behandlung mehr benötigt, wäre die Fortführung einer Behandlung sogar schädlich. Im Zweifel macht es Sinn eine Pause einzulegen und sich nach ein paar Wochen oder Monaten wieder zu treffen und dann zusammen zu besprechen ob noch weitere Psychotherapie sinnvoll ist oder nicht. Ein gutes Ende kann man oft daran erkennen, dass man feststellt, "Ich habe irgendwie gar nichts mehr, das ich ansprechen möchte. Ich komme zurecht."
    Manchmal muss eine laufende Therapie vorzeitig beendet werden, wenn die Therapeut*in nicht mehr weiter zum Fortschritt beitragen kann. Möglicherweise macht es dann Sinn in einer anderen Praxis weiter zu machen.

  14. Kann mich ein Psychotherapeut krankschreiben?

    Eine Krankschreibung kann nur durch einen Arzt erfolgen, z.B. ein Hausarzt oder ein Psychiater oder Nervenarzt/Neurologe.

Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, sie mir zu stellen.

Gruppenankündigung

Aufnahme möglich in:

Grundwissen über Psychische Gesundheit
4x Dienstags 14:00 – 15:45 Uhr

Selbstwert
mittwochs 17:00 – 18:45 Uhr

Depression
freitags 13:00 – 14:45 Uhr

Kontaktieren Sie mich wenn möglich über das Kontaktformular!

Telefonisch erreichen Sie die Praxis
dienstags bis freitags zwischen 8:30 – 9:00 Uhr
unter 0221 28 23 25 47.

Therapiezeiten sind von 9:00 – 16:00 Uhr.