Wenn Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind, müssen Sie bitte bei Ihrer Versicherung erfragen, was für die Beantragung erforderlich ist. Teilweise ist es ein Formular und teilweise wird von der Therapeut*in ein Gutachter-Bericht gefragt. Wenn Sie über die Beihilfe versichert sind, müssen Sie die Psychotherapie zusätzlich bei der Beihilfe beantragen und auch dort erfragen, was für die Genehmigung erforderlich ist.
Ich rechne den 3,5-fachen Satz nach GOP ab. Falls Ihre Versicherung nur den 2,3-fachen Satz übernimmt, bekommen Sie nur den Teil erstattet und die Differenz bleibt eine Eigenleistung.